Resolution der Bürgerinitiative Waldhof
gegen die geplante Umwandlung der Domäne Waldhof
in ein Absetzgelände für Fallschirmspringer mit dem Bau einer Landebahn
Am 28. September 2022 anlässlich einer Demonstration in Stuttgart vor dem Landtag persönlich überreicht an Herrn Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann.
1. Wir fordern,
dass für das militärische Absetzgelände der Fallschirmspringer nicht ein neues Militärgelände auf bestem Ackerland ( Waldhof) angelegt wird, sondern bestehende oder stillgelegte Militärgelände oder Fluglandeplätze dafür verwendet werden.
Hinweis:
- Es wäre das erste neu angelegte Militärgelände in Deutschland seit der Wiedervereinigung, während im gleichen Zeitraum über 350 Bundeswehrstandorte geschlossen wurden.
- Der sparsame Umgang mit Grund und Boden gebietet Doppel/-Mehrfachnutzungen, verbietet Landschaftsverbrauch für eine singuläre Nutzung.
2. Wir fordern,
mehr Fantasie bei der Standortsuche.
Der Umstand, dass die Flächen der Domäne Waldhof dem Land gehören, macht es nicht zwingend notwendig, diese in ein militärisches Absetzgelände zu verwandeln.
3. Wir fordern,
dass nicht 100 Hektar besten Ackerlandes (Humusgehalt 9 %) für ein militärisches Absetzgelände für Fallschirmspringer vernichtet werden, während gleichzeitig die EU Neuregelung zu Flächenstilllegung und Fruchtwechsel im kommenden Jahr ausgesetzt werden muss, um die Versorgung mit Lebensmitteln zu sichern.
Hinweis:
- Mit den Erträgen auf dem Waldhof könnten 2500 Haushalte ein Jahr lang mit Getreide versorgt werden.
- Der Ukraine-Krieg fordert hier ein Umdenken: Regionale Lebensmittelversorgung wird noch wichtiger. Keine Vernichtung oder Stilllegung von Ackerflächen mehr!
4. Wir fordern,
die Existenzsicherung der Betriebe in unmittelbarer Nähe zum Flugfeld.
Hinweis:
Steinefurthof und Danneckerhof (Luftlinie ca. 250 m entfernt) produzieren täglich 40.000 Eier für den Zollernalbkreis mit freilaufend gehaltenen Hühnern. Da die Starts und Landungen nicht dauernd stattfinden werden, kann bei Fluchttieren wie Hühnern und Pferden (Reiterhöfe) kein Gewöhnungseffekt eintreten und die Tiere werden jedes Mal erneut in Panik geraten (extrem hohe Verletzungsgefahr).
Konsequenz: Hühner und Pferde können dort nicht mehr tierwohlgerecht gehalten werden.
- Entschädigung hilft den Betrieben nicht. Sie wollen regionale, ökologische Landwirtschaft betreiben.
- An den Waldhof angrenzende Demeter-Betriebe fürchten um ihre Existenz aufgrund der zu erwartenden Bodenbelastungen durch Kerosin.
5. Wir fordern,
ein Lärmgutachten, das die tatsächliche Lautstärke und nicht einen errechneten Jahresdurchschnittswert bei Starts und Landungen in verschiedenen Entfernungen und beim Überflug der Siedlungen publiziert.
6. Wir fordern,
den Schutz der Bevölkerung in den angrenzenden Ortschaften vor zusätzlichen Lärm-und Schmutzemissionen, da sie durch den Schieferabbau (Flächenvernichtung) und das Zementwerk in Dotternhausen bereits hochgradig belastet sind.
7. Wir fordern,
den Schutz der auf dem Waldhof lebenden Wildvögel und Wildtiere, der Bäche, Böden und angrenzenden FFH-Flächen vor Verschmutzung und Lärm und den Erhalt der Rückzugsmöglichkeiten für Kleintiere und Vögel (Hecken, Büsche).
Hinweis:
- Auf dem Waldhof leben ca. 20 bis 25 verschiedene Greifvogelarten, Feldlerchen und der Schwarzstorch ist nistend ansässig (NaBu Rosenfeld).
- Der Waldhof grenzt direkt an mehrere FFH-Flächen und gehört zu einem Grünzug.
8. Wir fordern,
den Erhalt dieses Naherholungsgebietes mit seiner herrlichen, das Landschaftsbild zusammen mit dem Wasserturm prägenden Allee, das von vielen Radfahrern und erholungssuchenden Spaziergängern genutzt wird.
9. Wir fordern,
den Erhalt der im Boden befindlichen Kulturdenkmäler mit Siedlungsstellen von der Jungsteinzeit über die Römerzeit bis zu den Alemannen (6500 v. Chr. bis 800 n. Chr.), die durch den Bau einer Landebahn unwiederbringlich zerstört würden.
10. Wir fordern,
die Berücksichtigung des Faktors Wind auf dem Waldhof.
Ein Windgutachten mit Messstation auf dem Waldhof muss in Auftrag gegeben werden, da auf der Waldhofhochfläche definitiv andere Windverhältnisse herrschen als auf der Wetterstation des Deutschen Wetterdienstes auf dem Bronnhaupter Hof.
Hinweis:
- Im Windatlas von Baden-Württemberg wird für den Waldhof eine Jahreswinddurchschnittsgeschwindigkeit von 13,6 Knoten angegeben, Fallschirmspringer dürfen (mit den geplant zum Einsatz kommenden Automatikfallschirmen) nur bis 12 Knoten gefahrlos abspringen (Aussage der Bundeswehroffiziere am Flugvorführtag).
- Der Wind bietet dort die Chance, zur Energiegewinnung dringend benötigte Windkraftanlagen zu errichten, die mit der landwirtschaftlichen Nutzung sind (Stichwort: Doppelnutzung!)
11. Wir fordern,
ein Überdenken des für das Absetzgelände geplanten Verkehrsablaufes auf den Kreisstraßen während des geplanten Flugbetriebs.
Hinweis:
- Ein Ampelbetrieb würde Rettungsfahrzeuge im Einsatz behindern, Berufspendler belasten und in der Erntezeit für die Landwirte eine enorme Kostensteigerung bedeuten (Faktor Zeit, Maschinen im Leerlauf).
- Eine Verlegung der Kreisstraßen hätte noch mehr Flächenverlust zur Folge.
- Probleme werden sich auch aus der Tatsache ergeben, dass die Einflugschneise zum Hubschrauberlandeplatz beim Krankenhaus Balingen für Rettungshubschrauber genau über den Waldhof verläuft
- Eine viel genutzte Radwegeverbindung würde zerstört.
12. Wir fordern,
eine ergebnisoffene Prüfung der Standorte.
Vertretbare – vernachlässigbare – Fahrzeitunterschiede vom Bundeswehrstandort Calw aus dürfen kein Auswahlkriterium darstellen.
(Tobias Vötsch und Tobias Hölle/ Vorstände der BI Waldhof)