...Ein Lichtblick für den Waldhof
Am 19.10.2022 fragte die Bürgerinitiative Waldhof in einem Schreiben beim Landesdenkmalamt an, ob die archäologischen Hinterlassenschaften aus der Jungsteinzeit bis hin zur Römerzeit, die auf dem Waldhof gefunden wurden, schützenswert sind oder nicht.
Das Landesdenkmalamt leitete den Brief weiter an das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen.
Auf Bitten der BI Waldhof fragte der Bundestagsabgeordnete Robin Mesarosch (SPD) Anfang Februar dort noch einmal nach und nun kam die Antwort an die Bürgerinitiative:
„Bei den archäologischen Hinterlassenschaften handelt es sich um Kulturdenkmale nach § 2 des Denkmalschutzgesetzes.“
Das bedeutet:
„Sollte die Zerstörung von Kulturdenkmalen durch die Planungen unabwendbar sein, wäre es unabdingbar, durch Rettungsgrabungen zumindest die darin gespeicherten historischen Informationen für das Land, die Region und den spezifischen Ort zu erhalten.
Die Ausgrabung und Dokumentation der für die Gemeindegeschichte Geislingens bedeutenden Relikte vor deren endgültiger Zerstörung würde somit eine Ultima Ratio darstellen.“
Abschließend bedankt sich das Ministerium in diesem Schreiben für das Engagement der BI Waldhof für das kulturelle Erbe des Landes.
Rettungsgrabungen auf einer Fläche von 550 000 m², inklusive einer Fläche von 1000 m x 80 m für die Landebahn, dürften viel Zeit erfordern.
Vielleicht führen diese neuen Erkenntnisse zu einem Umdenken beim Staatsministerium?
Es wäre mehr als wünschenswert!