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Endlich...

...Ein Lichtblick für den Waldhof

Am 19.10.2022 fragte die Bürgerinitiative Waldhof in einem Schreiben beim Landesdenkmalamt an, ob die archäologischen Hinterlassenschaften aus der Jungsteinzeit bis hin zur Römerzeit, die auf dem Waldhof gefunden wurden, schützenswert sind oder nicht.

Das Landesdenkmalamt leitete den Brief weiter an das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen.

Auf Bitten der BI Waldhof fragte der Bundestagsabgeordnete Robin Mesarosch (SPD) Anfang Februar dort noch einmal nach und nun kam die Antwort an die Bürgerinitiative:

Bei den archäologischen Hinterlassenschaften handelt es sich um Kulturdenkmale nach § 2 des Denkmalschutzgesetzes.“

Das bedeutet:

„Sollte die Zerstörung von Kulturdenkmalen durch die Planungen unabwendbar sein, wäre es unabdingbar, durch Rettungsgrabungen zumindest die darin gespeicherten historischen Informationen für das Land, die Region und den spezifischen Ort zu erhalten.

Die Ausgrabung und Dokumentation der für die Gemeindegeschichte Geislingens bedeutenden Relikte vor deren endgültiger Zerstörung würde somit eine Ultima Ratio darstellen.“

Abschließend bedankt sich das Ministerium in diesem Schreiben für das Engagement der BI Waldhof für das kulturelle Erbe des Landes.

Rettungsgrabungen auf einer Fläche von 550 000 m², inklusive einer Fläche von 1000 m x 80 m für die Landebahn, dürften viel Zeit erfordern.

 

Vielleicht führen diese neuen Erkenntnisse zu einem Umdenken beim Staatsministerium?

Es wäre mehr als wünschenswert!

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Naherholungsgebiet geht verloren


Spazier- und Wanderwege werden zerstört oder verlegt

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Ackerflächen werden vernichtet


Durch das geplante Absprunggelände der Bundeswehr werden wertvolle Ackerflächen mit  überdurchschnittlich hohem Humusanteil unwiederbringlich aus der Produktion genommen.

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Landwirte werden in ihrer Existenz bedroht!


Die Existenzgrundlage der angrenzenden Landwirtschaftlichen Betriebe steht aus unterschiedlichen Gründen auf dem Spiel

 

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Lärmbelästigung


Fluglärm hat ca.80-90 dB(A)

Was interessant und wichtig zu wissen ist:

Der Schalldruckpegel verhält sich logarithmisch, 10 dB mehr ist doppelt so laut! Also sind 90 dB(A) doppelt so laut wie 80 dB(A)!

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Kulturgüter von 6500 v. Chr. - 800 n. Chr. werden zerstört


Gefahr für die im Boden befindlichen Kulturdenkmäler mit Siedlungsstellen von der Jungsteinzeit bis zu den Alemannen. Es handelt sich um eine einzigartige archäologische Kulturlandschaft, die unwiederbringlich verloren ginge.

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Das Leben der Wild- und Nutztiere ist in Gefahr


Hühner werden der Kategorie schreckhafte und lärmempfindliche Fluchttiere zugeordnet. Bereits überfliegende Greifvögel reichen aus, um das Fluchtverhalten auszulösen.

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Straßen werden gesperrt oder verlegt


Die Kosten für die Verlegung der Kreisstraße sind aufgrund der geringen Nutzung durch das KSK dem Steuerzahler schwer vermittelbar.

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Radwege werden zerstört und verlegt


Radwege werden zerstört oder können nicht mehr genutzt werden

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Gefährdung der Gesundheit durch Abgase


Durch die geringe Flughöhe von 400 Metern können gesundheitliche Schäden bei Anwohnern nicht ausgeschlossen werden.

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Wertverlust Grundstücke und Immobilien


Bereits bestehende Gutachten belegen den Wertverlust von Immobilien in der Nähe eines Flugfeldes.

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Einschränkung der Lebensqualität


Sperrung der Kreisstrasse - Wartezeiten

Verlegung der Radwege - Umwege

Lärmbelästigung - Gesundheitsprobleme

 

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Zerstörung intakter Natur


Lokale Ökosysteme wie diese müssen geschützt oder durch gezielte Investitionen verbessert werden. Die sorgfältig bewirtschafteten Freiflächen, angrenzenden Wälder, Biotope und Vogelbrutgebiete stehen im Einklang mit der Natur und müssen für uns und die nachfolgenden Generationen erhalten bleiben.

 

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